AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Handwerksservice Feierabend

John Feierabend , 17291 Prenzlau, Fischerstraße 27


Einzelunternehmen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Handwerksservice Feierabend (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Privat- sowie Geschäftskunden (nachfolgend „Kunde“) über handwerkliche Dienstleistungen, Reparaturen, Instandhaltungsarbeiten sowie Spielplatzprüfungen und Spielplatzinstandsetzungen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Vertragsabschluss

Die auf der Website dargestellten Leistungen stellen kein verbindliches Angebot dar.

Ein Vertrag kommt erst zustande durch:

  • die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers,

  • die schriftliche Annahme eines Angebots durch den Kunden oder

  • den Beginn der vereinbarten Arbeiten.

3. Angebote und Kostenvoranschläge

Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen erstellt.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind Kostenvoranschläge unverbindlich.

Sollten während der Ausführung unvorhersehbare zusätzliche Arbeiten erforderlich werden, wird der Kunde hierüber informiert. Diese Leistungen werden erst nach Abstimmung durchgeführt, soweit sie nicht zur Schadensbegrenzung oder aus Sicherheitsgründen sofort erforderlich sind.

Angebote besitzen, sofern nicht anders angegeben, eine Gültigkeit von 30 Kalendertagen.

4. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.

Zusätzliche Leistungen oder Änderungen des Leistungsumfangs können gesondert berechnet werden.

5. Anfahrtskosten

Innerhalb des üblichen Einsatzgebietes können Anfahrten im Angebot enthalten sein.

Bei größeren Entfernungen oder besonders aufwendigen Anfahrten können zusätzliche Anfahrtskosten berechnet werden. Diese werden dem Kunden vor Auftragsausführung mitgeteilt oder im Angebot gesondert ausgewiesen.

6. Materialbeschaffung und Anzahlungen

Für die Beschaffung von Materialien kann der Auftragnehmer eine angemessene Anzahlung verlangen.

Die Höhe der Anzahlung wird im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.

Mit der Materialbeschaffung wird grundsätzlich erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung begonnen.

7. Notdiensteinsätze

Zur schnellen Beseitigung akuter Gefahrenlagen können Notdiensteinsätze durchgeführt werden.

Notdiensteinsätze erfolgen außerhalb der regulären Preisgestaltung und werden aufgrund des erhöhten Personal-, Zeit- und Organisationsaufwandes gesondert berechnet.

Der Kunde wird – soweit die Situation dies zulässt – vor Beginn der Arbeiten über die abweichende Vergütung informiert.

8. Spielplatzprüfungen und Instandhaltung

Spielplatzprüfungen werden entsprechend den vereinbarten Leistungen durchgeführt.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Visuelle Routineinspektionen,

  • Operative Inspektionen.

Die Prüfungen erfolgen entsprechend den Anforderungen der DIN EN 1176 sowie den jeweils geltenden technischen Regeln und gesetzlichen Vorschriften.

Festgestellte Mängel werden dokumentiert und dem Auftraggeber mitgeteilt.

Eine Prüfung ersetzt keine vollständige Verkehrssicherungspflicht des Betreibers, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

9. Termine

Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, ungünstiger Witterung, Materialengpässen, Krankheit oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass:

  • die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind,

  • notwendige Genehmigungen vorliegen,

  • erforderliche Informationen vollständig bereitgestellt werden.

Entstehen Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, können hierdurch verursachte Mehrkosten berechnet werden.

11. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

12. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Der Auftragnehmer erhält zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung.

13. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

14. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

15. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung auf der Website und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

17. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.